Friderich Von toggenburc2023-11-012023-11-011305-02-281305-02-28CW10452https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/416Friedrich (III.) Graf von Toggenburg beurkundet, daß er der Äbtissin und dem Konvent von Magdenau 1 Eigen zu Moos, 2 Eigen zu Schwarzenbach, 1 Eigen zu Gebsatal und den Eigenmann Heinrich den Zehender gegeben habe, ferner ein Lehen zu Ermatingen, das Härtnid von Schwalbenstein von ihm zu Lehen hatte und das von Stift Reichenau rührte. Dieses Lehen gab der Graf der Reichenau auf, damit es den Klosterfrauen geliehen werden könne. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Friderich Von toggenburc an cloſter ze Maggenoͮwe - 1280 Februar 28.Image