Otte von Scherdingen2023-11-012023-11-011318-11-111318-11-11CW30181https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1834Otto von Schärding beurkundet, daß er einen Hof in Prunne an der Vils für 9 Pfennige gekauft und ihn dem Kloster Fürstenzell mit folgenden Bedingungen übergeben hat: Von dem Ertrag des Hofes soll das Kloster alljährlich 2 Schaff Korn -- eines im Advent, das andere in der Fastenzeit -- zur Aufbesserung seiner Pfründe nehmen. Der restliche Ertrag fällt Otto zu seinen Lebzeiten zu; nach Ottos Tod soll das Kloster den ganzen Ertrag zur Aufbesserung seiner Pfründe verwenden bis auf die 2 Schaff Korn und ½ Pfund Regensburger Pfennige, die sie nach seinem Tod fortan alljährlich am 24. Juni als Almosen an arme Leute verteilen sollen. Erfüllen sie [die Bestimmungen] nicht, fällt das auf ihre Seele, und sie werden es vor Gott verantworten müssen. Kein Abt soll über Hof und Ertrag Verfügung haben, sondern nur der Konvent und der von diesem eingesetzte Bevollmächtigte, der den Ertrag einbringt und verteilt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Otte von Scherdingen an frawen vnd dem Chloſter ze Furſtencell / vnd der Sam- nungen - 1293 November 11.Image