alber von Prvkkperch2023-11-012023-11-011321-06-111321-06-11CW30806https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2444Alber von Bruckberg beurkundet, daß er die Mühle, genannt rᷝchrempels</i> Mühle, die unterhalb des Fußsteins liegt, als Seelgerät für sich und seine Ehefrau Sophie an das Kloster Benediktbeuren gegeben hat. Zu Albers Lebzeiten soll das Kloster als Anerkennung [seiner Rechte] jährlich 2 Hühner erhalten, nach seinem Tode soll das Gut ganz dem Kloster gehören. Außerdem hat er für sein und seiner Vorfahren Seelenheil noch 2 Hufen in Windorf unter dem Vorbehalt gestiftet, daß seine Erben sie für 20 Pfund Münchner Pfennige auslösen können. Für seine Lebzeit soll er das Besitzrecht dieser Güter innehaben. Stirbt Alber innerhalb des durch Böhmerwald, Rhein, Kärnten und Lombardei umgrenzten Gebietes, so soll das Kloster seinen Leichnam [bei sich auf-]nehmen, die daraus erwachsenen Kosten sowie die Kosten der Bestattung soll es auf die Hinterbliebenen abwälzen. Wer seinen Besitz erbt, der soll auch rᷝden ſelben ſchaden erben.</i> --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0alber von Prvkkperch an goteſhoͮſe ze ſc̄ē Bn̄dcēn̄ bvrren - 1296 Juni 11.Image