Abbet · EberhartSamenunge · deſ Cloſterſ · Zviwltun2023-11-012023-11-011317-12-271317-12-27CW21155https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1656_AEs wird beurkundet, daß Abt Eberhart und der Konvent des Klosters Zwiefalten auf die Bitte Bischof Rudolfs [II. von Habsburg] von Konstanz das Frauenkloster Mariaberg und dessen Konvent mit allen dazugehörigen Gütern in Schutz und Schirm genommen und seine Verwaltung in allen geistlichen und weltlichen Dingen übernommen haben. Das Kloster Zwiefalten wird für Mariaberg einen ehrbaren Mann als Kaplan stellen und jeweils dessen Nachfolger bestimmen. Diesem wollen die Klosterfrauen in allen geistlichen Dingen Gehorsam leisten und seinen Lebensunterhalt aus ihrem Besitz bestreiten. Mit dem Besitz des Klosters hat der Kaplan weder innerhalb noch außerhalb etwas zu schaffen, es sei denn mit dem Einverständnis der Frauen. Priorin und Konvent von Mariaberg begeben sich gern auf Bischof Rudolfs Bitte in den Schirm und Schutz des Abtes Eberhart und seines Konvents. Sie übergeben ihm freiwillig alle ihre Urkunden mit allen darin von altersher festgesetzten Rechten. Schließlich wurde bestimmt, daß eine Pfründe des Klosters Mariaberg nur von Eberhart und Mariaberg gemeinsam vergeben werden soll. -- A und B von gleicher Hand,imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Abbet · Eberhart; Samenunge · deſ Cloſterſ · Zviwltun - 1292 Dezember 27.Image