Rainbot der Schroter2023-11-012023-11-011309-03-211309-03-21CW20087https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/646Reinbot der Schroter beurkundet, daß er dem Heiliggeistspital zu Augsburg und dessen Pfleger, Herman dem Bannacher, zur Hälfte seinen näher umschriebenen Besitz, den er einst von Heinrichs des [älteren] Mänchingers Erben käuflich erwarb, gegen 67½ Pfund Augsburger Pfennige verkauft habe mit allen Rechten, Garantien und Lasten, mit denen er diesen Vermögensteil besessen habe. Das Spital hat sich ausbedungen, daß, wenn Reinbot oder seine Erben die andere Hälfte des in Frage stehenden Besitzes verkaufen wollen, sie diese dem Spital zu dem ihnen gebotenen Höchstpreis, abzüglich eines Pfundes Augsburger Pfennige, verkaufen. In gleicher Weise soll das Spital gegen Reinbot und seine Erben handeln, wenn es die eben gekaufte Hälfte des Gutes wieder verkaufen wollte. Die an den jungen Heinrich Mänchinger verheiratete Tochter Reinbots, Frau Selint, hat ihre auf dem verkauften Gut gelegene Morgengabe mit gelehrten Worten gemäß dem Augsburger Stadtrecht [hg. Christ. Meyer, Art. LXXXIV ¶ 3] aufgegeben und jedes Anspruchsrecht darauf abgeschworen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rainbot der Schroter - 1284 März 21.Image