Ortlib von wald2023-11-012023-11-011319-01-011319-01-01CW30214https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1866Ortlieb vom Wald beurkundet, daß sein Eigenmann Ortlieb von Steten dem Kloster Raitenhaslach 12 Mark Silbers geliehen hat, die nach seinem Tode das Kloster seinem Sohn Otto auszahlen soll. Nach dem nunmehr erfolgtem Tode Ortliebs von Steten haben Ortlieb von Wald, des Kindes [Großvater] Otto von Überach und sein Onkel Stephan [von Steten] vom Kloster die 12 Mark Silbers ausgezahlt erhalten, um sie für das Kind bis zu dessen Volljährigkeit zu verwalten. Das Geld soll nur zur Erziehung des Kindes verwendet werden. Der Vormund des Kindes, Ortlieb von Wald, und die beiden Verwandten bestätigen dem Kloster, daß es weder dem Kind noch dessen Verwandten etwas schuldig ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ortlib von wald - 1294.Image