Dietrich von hohinvelſe2023-11-012023-11-011315-03-061315-03-06CW20692https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1215Dietrich von Hohenfels beurkundet, daß ihm Heinrich von Sachsenhausen der Vitztum Ludwigs [II.], Pfalzgrafen bei Rhein und Herzogs von Baiern, für eine Schuld von 1050 Pfund Heller, deren Entstehung aus Nr. 1214 hervorgeht, 20 namentlich [S. 480 Z. 40--46] genannte Bürgen gestellt hat. Sobald Ludwig als Lehensträger eingesetzt ist und die bisherigen Lehensempfänger nach dem Lehensrecht befriedigt sind, erhält Dietrich 300 Pfund Heller, sobald diese bezahlt sind, sind 6 Bürgen frei. 300 Pfund Heller sind am 15. August fällig, sobald sie bezahlt sind, sind die nächsten 6 Bürgen frei. 450 Pfund Heller sind am 30. November fällig. mit ihrer Bezahlung sind die letzten 8 Bürgen frei. Werden die Termine nicht eingehalten, so hat jeder Bürge einen Mann und ein Pferd nach Worms als Geisel zu senden. Fällt ein Bürge aus, so ist innerhalb Monatsfrist ein anderer zu stellen; geschieht es nicht, so treten nach freier Wahl des Gläubigers 4 Bürgen für den abgehenden ein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Dietrich von hohinvelſe - 1290 März 6.Image