erhart2023-11-012023-11-011301-09-221301-09-22CW10317https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/290Erhart der Richter von Parr beurkundet für sich und seine Nachkommen, daß seine gnädige Frau Abtissin Heilka von Geisenfeld ihm, seinen Kindern und seinen Enkeln gegen 18 Pfund Haller und einen Centen Leinöl ihren Eigenzehent zu Winden, den Otte der Aieuſzel als Leibgeding hatte und der von 5 Gütern zu Winden rᷝauf dem aeigen</i> fließt, gegeben hat, und daß nach Ableben der Enkel der Eigenzehnt der Kirche von Geisenfeld anspruchslos ledig ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0erhart an Hailca die abbtezzin zu geiſenvelt - 1276 September 22.Image