Heime der Schillinc ein Cramer / vn̄ burger ze ColmereMeththilt2023-11-012023-11-011310-04-011310-04-01CW20165https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/721Der Krämer und Kolmarer Bürger, Heime der Schilling, und seine Ehefrau Mehtilt beurkunden, daß sie den Johannitern von Kolmar ihr näher bezeichnetes Steinhaus nach ihrem Tode vermacht und vom derzeitigen Pfleger des Johanniterhauses, Bruder Herman dem Juden, zu Leibgeding gegen einen jährlich am 24. VI. zu entrichtenden Recognitionszins von einem halben Pfund Wachs zurückempfangen haben. Nach dem Ableben beider Eheleute ist das Haus den Johannitern ledig. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heime der Schillinc ein Cramer / vn̄ burger ze Colmere; Meththilt an ſante Johanneſ ze Colmer / des ſpitals - 1285 April 1.Image