Gebhart der Kemnater2023-11-012023-11-011317-11-121317-11-12CW21139https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1641Gebhart der Kemnater beurkundet, daß er den Hof in Pfädendorf, den seine erste Ehefrau, da er ihr rechtes Eigentum und Morgengabe ihres ersten Mannes war, mit Erlaubnis Herzog Ludwigs von Bayern vor 3 Jahren dem Kloster Fürstenfeld um ihrer Seele willen gegeben hat unter der Bedingung, daß ihm [Gebhart] bei seinen Lebzeiten der Ertrag des Hofes zukommt, nunmehr mit den gleichen Rechten, die er als Erbe seiner Frau hat und allem, was dazu gehört, um seiner und seiner Vorfahren Seele willen dem Kloster zum ewigen Genuß des Konvents überläßt und erforderlichenfalls rᷝgewêr</i> dieser Schenkung sein wird. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gebhart der Kemnater an vnſer frowen hinz furſtenvelt - 1292 November 12.Image