Chvͦnrat der Chropf von Chipfenberch2023-11-012023-11-011310-01-011310-01-01CW20146https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/702Konrad der Kropf von Kipfenberg beurkundet, daß er dem Kloster Seligenporten mit Einwilligung seiner Ehefrau Irmgart und seiner Kinder sein rechtes Eigen, den Hof zu Rechenhofen, gegeben hat, damit er den dort weilenden Frauen, den Dienern und Dienerinnen diene und nützlich sei. Zugleich ist die Stiftung auch als Seelgerät gedacht für die beiden Ehegatten, ihre Kinder und ihre Verwandtschaft. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Chvͦnrat der Chropf von Chipfenberch an Goteſhauſe zeder Sæligen porte - 1285.Image