2023-11-012023-11-011324-01-011324-01-01CW40622https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3162Ernst von Stöffeln und Konrad Streif treffen im Anschluß an den [in Corpus Nr. 3161] getätigten Wiesentausch folgende Vereinbarung: Wenn die Wiese zu Wangen dem Kirchherrn oder jemand anderem verloren geht, so soll die Wiese in dem Grunde statt ihrer dem Kloster Zwiefalten zu Pfand rᷝ(vrſaz)</i> stehen. -- Vgl. Corpus. Nr. 3161. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299.Image