Hainrich Von ſtavffen2023-11-012023-11-011305-07-201305-07-20CW10464https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/428Heinrich von Staufen beurkundet, daß er dem Abt von Ellwangen durch [die Brüder] Degenhart und Sibote von Gundelfingen einen vom Abt als Mannlehen herrührenden Zehnten bei Altheim, den er weiter an Hartmann den Bær von Lauingen zu Lehen ausgeliehen, und den schließlich Marquart von Lauingen vom Aussteller gekauft hatte, aufgesendet hat mit folgendem Bescheid: Kommt es dazu, daß Marquart darauf drängt (rᷝbedurfen wil</i>), dieses Zehntenlehen vom Abt zu empfangen, so wird Heinrich von Staufen mit Marquart dorthin reiten und das Lehen für ihn dem Abt auftragen und alles tun, was Marquart dazu braucht, aber Marquart muß den Heinrich von Staufen auf eigene Kosten zum Abt begleiten und ebenfalls von diesem zurückbegleiten. Heinrich wird auch des Lehens rᷝrechter wer sein,</i> und wenn in der Zeit, in der er nach Landesrecht das Lehen dem Marquart stäten soll, dieses angesprochen werden sollte, so wird Heinrich dem Marquart das Lehen ohne seinen Schaden freimachen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hainrich Von ſtavffen an herren von Ælwangen - 1280 Juli 20.Image