2023-11-012023-11-011319-08-201319-08-20CW30359https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2007Es wird beurkundet, daß die Kinder des verstorbenen Herrn Reinharts von Falkenstein, Dominicus, Reinhart und [3. Name: Lücke] gemeinsam und mit dem Rat väterlicher und mütterlicher Verwandter ihren Hof in Holzhausen, und zwar je 1 Malter Gülten für 3 Mark Silbers, an Abt und Konvent von Tennenbach für 70½ Mark Silbers Freiburger Gelötes verkauft und das Silber dafür völlig erhalten haben. Die Eltern hatten den Hof bis zu einem ausgemachten Termin dem Kloster Adelhausen versetzt. Hätten die Kinder den Hof nicht fristgemäß ausgelöst, so wäre er ihnen verloren gewesen. Aus dieser Notlage verkauften sie den Hof, zahlten die 40 Mark an Adelhausen zurück und behielten einen Gewinn von 30½ Mark Silbers. Die Kinder werden dem Kloster Tennenbach für den Hof mit Zubehör im Bedarfsfall rᷝwer</i> sein und haben ihn dem Kloster mit der Hand ihres Herrn, des Grafen Egen von Freiburg, ausgefertigt. Die Verhandlung fand im Hause rᷝze der Rebvn</i> in Freiburg vor Graf Egen und 8 [Bd. 3 S. 252 Z. 45 - S. 253 Z. 3] namentlich genannten Männern statt, darunter den Oheimen der Kinder, Gregor und Kuno von Falkenstein, die den Hof im Namen der Kinder verkauften und mit ihnen gemeinsam rᷝwer</i> sein werden. Graf Egen von Freiburg stimmte dem Verkauf gemeinsam mit den beiden Oheimen Gregor und Kuno von Falkenstein und anderen Verwandten der noch nicht großjährigen Kinder zu und fertigte den Hof Holzhausen an Abt und Konvent von Tennenbach aus. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0an Abbet · · vn̄ dem Conuent von Thenni- bach; Abbet vn̄ Conuent von Thenibach; Abbet vn̄ der Semenvnge ze Thennibach - 1294 August 20.Image