2023-11-012023-11-011322-11-291322-11-29CW40301https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2849_ARudolf [I.], Pfalzgraf zu Rhein und Herzog zu Bayern, beurkundet, daß sein Vitztum Heinrich von Alten-Arnbach mit seiner Zustimmung 2 Höfe in Bogenhausen und eine dabei liegende Mühle den Klarissen [in München; Angerkloster] verkauft hat, die Höfe als freies Eigen. Die Mühle dagegen war Lehen von Rudolf gewesen; daher überläßt dieser das Eigentumsrecht daran jetzt den Frauen. Für die Besitzungen wird Rudolf entsprechend dem Landes- und Eigentumsrecht rᷝgewer</i> und rᷝbehalter</i> der Frauen sein, da sie ihr gesamtes Gut in seine Hand kaufen. -- A und B nicht von gleicher Hand, inhaltlich und wörtlich (bis auf A S. 178, 41 und 179, 11) übereinstimmend. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01297 November 29.Image