Otto von der genaden / godes marc- greue tho Brandenborch2023-11-012023-11-011320-08-261320-08-26CW30586https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2231_AMarkgraf Otto von Brandenburg hat mit seinem Schwager Grafen Helmold von Schwerin vereinbart, daß dieser selbst mit seinen Festen und mit 100 Mann auf verdeckten Pferden ihm [Otto] und seinem Bruder, Markgrafen Albrecht, zu Diensten stehen wird. Dafür hat er Helmold 900 Mark Brandenburger Silbers und Brandenburger Gewichts versprochen, zahlbar je zur Hälfte Ostern [1296] und Michaelis [1296]. Sollte die erste Hälfte Ostern nicht gezahlt werden, und will er die Summe bis St. Michael aufnehmen, so kann er dies gegen Zinsen tun. Dann wird Otto ihm die 900 Mark mit den von Ostern bis Michaelis aufgelaufenen Zinsen für die 450 Mark zahlen. Dafür [für Kapital und Zinsen] hat er ihm Festung und Stadt Lenzen und was zur Vogtei gehört zum Pfande gesetzt. Erfolgt die Zahlung zu Michaelis nicht, so gehört Helmold Lenzen mit allem Zubehör als rechtmäßiges Lehen. Die Kosten, die inzwischen für die Instandhaltung von Lenzen erwachsen, wird Otto bei einer Auslösung übernehmen. Auch wenn der Krieg friedlich beigelegt wird, verpflichtet sich Otto, an Helmold, auf die beiden Termine verteilt, 450 Mark zu zahlen. Geht der Krieg weiter, so sind wie ausgemacht 900 Mark zu zahlen. -- Vgl. Corpus Nr. 1612, 2231 B. -- Schwerin, Geh. u. HA. -- Druck: Mecklenburg. UB. 3, 599 f. Nr. 2352 A.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Otto von der genaden / godes marc- greue tho Brandenborch - 1295 August 26.Image