Nicolaus van godes genaden Juncherre van werle2023-11-012023-11-011317-09-011317-09-01CW21119https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1621Junker Nicolaus von Werle, Sohn des Fürsten Heinrich, beurkundet, daß er sich mit Fürst Wizlaf von Rügen, den Grafen Helmold und Nicolaus von Schwerin, Johann und Heinrich von Mecklenburg vereinigt und ihnen mit seinen Mannen gelobt hat, mit ihnen verbündet zu bleiben und ohne ihre Einwilligung keinen Frieden zu schließen. Wird Nicolaus seine Mannschaft knapp, so dürfen die, die mit ihm gelobt und sich ihm angeschlossen haben oder anschließen wollen, ohne der Herren Einwilligung keinen Vergleich schließen. Wollen die hohen Partner einen Frieden schließen, so dürfen sie es tun. Dem Gelöbnis von Nicolaus haben sich 12 [S. 755 Z. 42--45] namentlich genannte Ritter und Knappen angeschlossen. Vgl. Nr. 1612. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Nicolaus van godes genaden Juncherre van werle - 1292 September 1.Image