2023-11-012023-11-011302-09-081302-09-08CW50820https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_798_A_(328_a)Bruder Hermann, der stellvertretend für Bruder Bernger, den Komtur des Johanniter\spitals in Colmar [Els.], in diesem Rechtsgeschäft agiert, beurkundet, daß die Johanniter Werner von Hattstatt dem Jüngeren einen Hof in Woffenheim [Els.], den bis dahin [ein nicht näher bezeichneter] Oswald innehatte, für fünf Schillinge Pfennig Baseler Münze jährlichen Zinses verliehen haben. Diesen Zins sollen sie von einem Joch Weinreben bei Ammerschweier [Els.] erhalten, das bis dahin Ymmen zur Brücke innehatte und das sie für die Hälfte des Ertrages bebauen und bewirtschaften. Die andere Hälfte des Ertrages soll Werner von Hattstatt erhalten, der den festgelegten Zins an die Johanniter am St. Martinstag [11. November] zu entrichten hat. Sollte Werner sterben, fallen beide Güter, das Joch Reben bei Ammerschweier und der Hof in Woffenheim, frei von allen Ansprüchen und Auflagen den Johannitern zu. Der oben erwähnte Oswald erhält dann seinen Hof für den gleichen Zins von fünf Schillingen Baseler Münze zurück. -- Die Ausführungen A und B sind fast vollständig identisch. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01277 September 8 oder 9Image