chunrat von Paulſdorf der alt' vnd Lantrichtaͤr2023-11-012023-11-011321-04-071321-04-07CW30753https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2392Konrad von Paulsdorf der Alte, Landrichter, beurkundet, daß Frau Adelheid rᷝdiu alt Fuͤchſlinne</i> und alle ihre Kinder ihrem Sohn Friedrich seinen Anteil an dem Erbe mit dem Hof Ratendorf, auf dem rᷝder groze per</i> saß, und der Hofstatt, auf der der rᷝChaiſer</i> saß, ausgeschieden hat. Beide Güter bringen 8½ Pfund ein. Dafür hat er auf alle Besitzungen, Eigentum oder Lehen, gänzlich verzichtet, die seine Mutter und deren [übrige] Kinder haben. An dem hinterlassenen Gut des Vaters [der Kinder] sollen Adelheid und ihre Söhne und Töchter, Friedrich ausgenommen, gleiches Anteilsrecht haben. Wenn Friedrich das genannte Gut vor der [endgültigen] Erbteilung der Erbmasse wieder einverleibt, so hat er wieder gleichberechtigten Anspruch an dem unverpfändeten und teilbaren Besitz. Andernfalls soll er [die übrigen Erben] nicht mit Forderungen bedrängen, sondern sich mit dem begnügen, was sie ihm freiwillig überlassen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0chunrat von Paulſdorf der alt' vnd Lantrichtaͤr - 1296 April 7.Image