ſemenvnge ſante Johanneſiſ ce vnderlinden von ColmerePriorin2023-11-012023-11-011300-08-141300-08-14CW10275https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/251Priorin und Konvent von St. Johann zu Unterlinden in Kolmar verkünden, daß sie sich wegen der Forderung, die sie an den Burggrafen Werner von Sulzmatt hatten, zu einem Ausgleichsverfahren bewegen ließen unter der Bedingung, daß Werner ihnen im Schönauer Bann einen ²⁰⁄₄ Roggen und Hafer rᷝ(halbein halbander)</i> und ⁴⁄₄ Mühlkorn tragenden Ländereikomplex überläßt, den Lehnsleute von ihnen empfangen und der Konvent besetzen und entsetzen sollen solange, bis vom Konvent 17 Mark und 1 Vierdung Silbers herausgewirtschaftet oder diese von Werner in Silber abgezahlt sind. Das Korn soll rᷝentzwishin den zwein me</i>ſſrᷝcen,</i> d. h. zwischen 15. VIII. und 8. IX., geschätzt werden, wenn es rᷝlantlop</i> hat, d. h. reif zum Schnitt ist. Nach erfolgter Herauswirtschaftung der 17 Mark oder Abzahlung derselben nutznießt der Konvent den Ländereikomplex noch auf zwei Jahre, um den Schaden auszugleichen, den er durch Werner gehabt hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſemenvnge ſante Johanneſiſ ce vnderlinden von Colmere; Priorin an wernher deme bvrchgraven von Svlzmatte - 1275 August 14.Image