priorin von klingental vn̄ ellv̓ dw ſamenvnge2023-11-012023-11-011319-06-241319-06-24CW30405https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2052Die Priorin von Klingental und der Konvent beurkunden, daß ihnen Johannes von Rheinfelden 5 Schillinge Gülten auf einem [Bd. 3 S. 279 Z. 19] näher bezeichneten Acker verkauft hat. Diesen Zins, dazu 1 Huhn, soll er am Martinstag [11. November] abführen. Bringt der Acker die Zinsen nicht ein, so setzt Johannes dem Kloster 1½ [Bd. 3 S. 279 Z. 21-22] näher bezeichnete Jucharten zum Ausgleich. Das genannte Gut hat ihm das Kloster für 5 Schillinge und 2 Hühner wiedergeliehen. Bei Handänderung sind 2 Hühner abzugeben. -- Die Urkunde wurde ausgestellt am 24. Juni und besiegelt von Priorin und Konvent; aus unbekannten Gründen ist ein nochmaliger Ausstellungsvermerk mit dem Datum des 11. November hinzugefügt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0priorin von klingental vn̄ ellv̓ dw ſamenvnge an ioh's von rinvelden - 1294 Juni 24 und November 11.Image