Johanneſ von Stvͤ- lingen ein B ~ger ze frib ~g2023-11-012023-11-011309-10-231309-10-23CW20127https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/683Johannes von Stühlingen, Bürger zu Freiburg i. Br., beurkundet, daß er Konrad dem Ungeheuern, ebenfalls einem Bürger von Freiburg i. Br., mit Einwilligung des Abtes Meinwart und des Konventes von Thennenbach ein näher bezeichnetes Gut bei Denzlingen um 16 Mark Silbers verkauft und den genannten Betrag bereits dafür erhalten hat. Wenn der Verkäufer stirbt, dürfen Abt und Konvent aus dem Gute, bevor es geteilt wird, 16 Mark oder, was sie an deren Stelle dafür namhaft machen, ohne angefochten zu werden, herausnehmen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Johanneſ von Stvͤ- lingen ein B ~ger ze frib ~g - 1284 Oktober 23.Image