2023-11-012023-11-011316-03-051316-03-05CW20871https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1383Es wird beurkundet, daß Frau Heilge die Gisingerin vor dem Gericht unter den Lauben zu Freiburg nach dem Urteil und mit dem Einverständnis Johanns des Mültilers und Johanns des Handschuhers, der beiden Salleute ihrer Stiefkinder und deren nächster Verwandten von diesen Stiefkindern Klaus und Peter deren halbes Haus in der Webergasse für 10 Pfund Pfennige gekauft und außerdem alle Schulden den Kindern gegenüber beglichen hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01291 März 5.Image