2023-11-012023-11-011315-04-211315-04-21CW50460https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_446_(1241_a)Otto von Rohr bekundet, daß er seinem Herrn, Bischof Wernhart von Passau, und dessen Gotteshaus weiter unten namentlich aufgeführte Güter verkauft hat. Sie gehören zu dem Gut, das Otto von Eckehart von Schlehdorf als Mitgift für dessen Tochter erhielt. Dies Gut hat Otto in einer Urkunde, die der Passauer Bischof von ihm über den Kauf besitzt, nach dem damaligen Stand verzeichnet. Die nachfolgend genannten Güter hat Otto dem Gotteshaus als Zinsgüter übergeben, ohne daß sie vorher von ihm oder seinem Schwiegervater, dem Schlehdorfer, als Lehen vergeben worden waren. Die Güter mit ihren Einkünften werden Bd. 5 S. 328 Z. 4-27 einzeln aufgeführt. Die beschriebenen Güter hat Otto dem Bischof zu der Zeit benannt, als der Kauf abgeschlossen wurde, und zwar vor den Zeugen, die dabei anwesend waren und in der Urkunde verzeichnet sind, die Otto über den Kauf ausgestellt hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01290 April 21Image