BerchtoldzChvͦnratzJohanſwernher zer Tannen2023-11-012023-11-011322-01-221322-01-22CW40046https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2604Wernher zur Tanne, Vogt von Schönau, beurkundet, daß Johannes, Sohn des verstorbenen Ammans Johannes von Schönau, für sich und an Stelle seiner Brüder Konrad und Berchtold, deren Rechtsbeistand Wernher ist, mit Wernhers Zustimmung und Hand ein in der Spalenvorstadt von Basel der Lage nach [Bd. 4 S. 31 Z. 25-26] genauer beschriebenes Haus, ihrer dreier Erbteil vom Vater, als Eigentum an Ulrich den Linder, Bürger von Basel, für 22 Pfund Basler verkauft hat. An Abgaben lagen auf dem Haus 16 Schillinge Pfennige Seelgerätstiftung [spezifiziert Bd. 4 S. 31 Z. 28-30]. Das Geld haben Johannes und seine Geschwister erhalten. Johannes hat das Haus mit Wernhers Hand an Ulrich aufgegeben, es ihm mit allen dabei zu beobachtenden Sicherheiten ausgefertigt und ihm gestattet, sich in den tatsächlichen Besitz des Hauses zu setzen. Johannes und seine Geschwister haben mit Wernhers Hand und Wernher selbst mit ihnen zusammen sich verpflichtet, den Kauf einzuhalten, nichts dagegen zu unternehmen und Ulrich und dessen Erben das Haus gegen jedermann rᷝze werende,</i> und wo und wann es notwendig ist, dafür einzutreten. Ferner hat Johannes für sich und seine Geschwister auf alle erdenklichen Rechtsmittel verzichtet, mit denen der Kauf angefochten und beeinträchtigt werden könnte. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Berchtoldz; Chvͦnratz; Johanſ u.A. an ſant lienharte; ſant peter; vͦlriche dem Linder u.A. - 1297 Januar 22.Image