heſſeRvͦdolf herren von Vͤſenberg2023-11-012023-11-011301-01-011301-01-01CW10290https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/266Hesse und Rudolf von Üsenberg beurkunden, daß sie Herrn Stehelin von Freiburg und seinen Tochterkindern von Winterbach das Vogtrecht überlassen haben, welches die Üsenberger von einem im Bann des oberen und niederen Eichstetten liegendem Gute des Freiburger Bürgers, genannt der Alte Unmüßige, innehatten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0heſſe; Rvͦdolf herren von Vͤſenberg an ſtehilline von fribvrg; von winterbach - 1276.Image