Convente von dem oberen SchonveltHilte2023-11-012023-11-011303-06-111303-06-11CW10386https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/354Hilde, die Äbtissin, und der ganze Konvent von Oberschönefeld beurkunden, daß Konrad und Otto von Donauwörth, genannt die Vettern, dem Kloster Oberschönefeld 20 Pfund Augsburger gegeben haben, zur rᷝbestiftung</i> seines Hofes zu Eisenhofen, mit folgenden Auflagen: 2 Pfund Pfennige Herrengülte sollen verwandt werden, um Heringe zu kaufen, die die Nonnen zu allen Fastenzeiten in ihrem Refektorium verzehren sollen. Sind keine Heringe ins Land zu bekommen, so sollen die Nonnen den Rat des Abtes von Kaisheim einholen und gemäß dessen Rat die genannte Summe dann für andere Fische oder Speise verwenden. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt und von sechs erfahrenen Klosterfrauen als unerfüllt bezeugt, so ist die Abtissin Hilde verpflichtet, an Konrad und Otto von Donauwörth oder ihre Erben 20 Pfund Augsburger zu zahlen. Sie darf dann nicht eher das Münster betreten, als bis daß sie das, wenn sie es gebrochen hat, leistet. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Convente von dem oberen Schonvelt; Hilte - 1278 Juni 11.Image