Abbet · Eberhart · vn̄ div ſamenunge deſ cloſterſ · Zviwltvn2023-11-012023-11-011319-10-011319-10-01CW30385https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2033Es wird beurkundet, daß Abt Eberhard und der Konvent des Klosters Zwiefalten von Herrn Hermann von Emerkingen, Kirchherrn der Kirche des Dorfes Zell, für dessen Lebzeit die Erträge von 5½ Hufen, die zur Kirche Zell gehören [näher bezeichnet Bd. 3 S. 268 Z. 5-6], für 16½ Mark Silbers und 43 Pfund Haller Pfennige gekauft haben. Dazu gehört auch der Ertrag des Fischereirechtes in Zell, außer so lange Hermann sich in Zell aufhält. Am gleichen Tage und gleichen Ort kauften Abt und Konvent von Zwiefalten von Herrn Rudolf von Emerkingen mit dem gleichen Geld, das Rudolf mit Hermann gemeinsam erhielt, die Äcker und Waldstücke in rᷝWatinwanch,</i> die Rudolf bei der Erbteilung mit seinem Bruder Walter, Ritter von Emerkingen, zugefallen waren. Ferner wurde vereinbart, daß die Gerichtsbarkeit in dem Dorf Zell künftig von Hermann und dem Kloster gemeinsam durch ihre Bevollmächtigten ausgeübt werden sollte. Die Erträge aus dem Gericht sollen beide Bevollmächtigten teilen. Ebenso sollen Besitzwechselabgaben rᷝ(velle)</i> von Leuten, die zur Kirche von Zell gehören, durch Hermann und das Kloster gemeinsam eingenommen werden. Beide Parteien werden keine Klage erheben, wenn Leute, die nach Zell oder Zwiefalten gehören, sich [ehelich] verbinden. -- Vgl. Corpus Nr. 1846. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Abbet · Eberhart · vn̄ div ſamenunge deſ cloſterſ · Zviwltvn an Hermannen von · Anmerchingn̄ · den chirherren der kirchen - 1294 Oktober 1.Image