2023-11-012023-11-011323-02-251323-02-25CW40384https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2931Ritter Otto der Münch von Münchenstein und seine Ehefrau Berchta, Tochter der verstorbenen Frau von Nollingen, beurkunden, daß sie ein der Lage nach beschriebenes rᷝOvenhuſ</i> [Backhaus] in Rheinfelden für 11 Mark Silber, die sie auch erhalten haben, an Johannes Watsack, Bürger von Rheinfelden, verkauft haben. Beide Eheleute und ihre Erben werden Johannes und dessen Erben für das Haus vor geistlichem und weltlichem Gericht und an allen Stellen, wo es notwendig ist, rᷝwern</i> sein. Kein Rechtsmittel soll zur Anfechtung des Kaufes zulässig sein. Die Aussteller haben sich gegenüber Johannes eidesstattlich zur Einhaltung des Vertrages verpflichtet. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Februar 25.Image