hainrich der wilde Burgar ze Aychach2023-11-012023-11-011321-02-221321-02-22CW30716https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2355Heinrich der Wilde, Bürger zu Aichach, beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Agnes, seiner Kinder Konrad, Hermann, Konrad, Mathilde und Agnes und aller seiner Erben seinen Hof in Osterzhausen, auf dem Ulrich Winde sitzt, mit allem Zubehör an Meisterin und Konvent [des Klosters] zur Horbruck [(nach freundl. Mitteilung des Stadtarchivs Augsburg handelt es sich um ein Beghinenkloster nach der 3. Regel der Franziskaner, dessen Gründungsgeschichte noch nicht geklärt ist)] in Augsburg als Eigentum verkauft hat. Er, seine Ehefrau und seine Kinder sollen dem Kloster den Hof entsprechend dem Landesrecht als Eigentum rᷝſtaten;</i> Heinrich, seine Ehefrau, seine Kinder und alle seine Erben haben rᷝmit gelerten worten</i> entsprechend dem Eigentumsrecht auf den Hof verzichtet. Ansprüche jeder Art werden er, seine Ehefrau und seine Kinder im Bedarfsfall ohne Schaden des Klosters ablösen. Dafür sind er, seine Ehefrau und Kinder rᷝrehte gewern</i>; sie haben ihren gesamten Besitz zu Pfande gesetzt und darüber hinaus rᷝze rehter gewerſchefte</i> 2 [Bd. 3 S. 463 Z. 31] Bürgen gestellt, die für die Ablösung von Ansprüchen zu sorgen haben. -- Druckfehler Bd. 3 S. 463 Z. 39: rᷝLiutfrit.</i> --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0hainrich der wilde Burgar ze Aychach an Maiſtrin / vnde dem Conuente vberâl / an der Brugge ze Auſpurch - 1296 Februar 22.Image