Gerhard Von Tv̓- fen2023-11-012023-11-011321-08-111321-08-11CW30847https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2484Gerhard von Teufen beurkundet, daß Heinrich von Bülach ein Gut in Willen von ihm zu Lehen hatte, das 7 Mutt Kerne und 6 Schillinge Pfennige einbringt. Dies hat Heinrich ihm mit der Bitte aufgegeben, es als Mannlehen an Konrad und Johannes, die Kinder Konrads, des verstorbenen Meiers von Hochfelden, zu leihen. Der genannte Meier hatte es zu Lebzeiten als Lehen von Heinrich von Bülach gehabt und es für sein Seelenheil an Abt und Konvent von Wettingen gegeben. Dies wollen Konrad, Johannes und deren Geschwister einhalten, um die Seele ihres Vaters nicht zu vernachlässigen rᷝ(ſvmen).</i> Sie haben dem Aussteller das Gut aufgegeben, weil die Herren von Wettingen nicht Lehen von Herren tragen dürfen. Auf Bitte der Kinder und wegen seiner Dankespflicht gegen die Herren [von Wettingen] hat er dem Kloster Wettingen das Gut in Willen, sein freies Eigentum, mit allem Zubehör und allen bei Verkäufen oder Vergabungen freien Eigentums geltenden Rechten überlassen mit der Verpflichtung, für [das Kloster] im Bedarfsfall einzutreten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gerhard Von Tv̓- fen - 1296 August 11.Image