Chunrat von wartenuels Hofmaiſter von Salzburch2023-11-012023-11-011321-06-181321-06-18CW30808https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2446Konrad von Wartenfels, Hofmeister von Salzburg, fällt folgenden Spruch: Da Leupolt von Neudegg ein Gut zu Felden, eine Alpe zu Langegg und ein Eisenerz in der Dienten, Lehen von Erzbischof Konrad [IV.] und dem Gotteshaus von Salzburg, ohne des Lehnsherren Hand und Einverständnis verkauft und entfremdet hat und da er auch die ihm durch Urteilsspruch zugestandene Frist von 6 Wochen zur Rückgewinnung und Erledigung des Besitzes hat verstreichen lassen, so hat der Erzbischof, dem Konrad am Ausstellungstage als Richter über die Sache gegeben ist, seine rechtliche Frist erfüllt und gesetzlich erreicht, daß er die Güter einziehen darf. Als Gerichtshelfer rᷝ(boten)</i> setzt ihm Konrad den Friedrich von Au, Richter im Pongau, der dem Erzbischof oder dessen beauftragten Amtmann namens des Richters bei der Einziehung der Güter den rechtlichen Schutz gewähren soll. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Chunrat von wartenuels Hofmaiſter von Salzburch - 1296 Juni 18.Image