apt Hovch vnd der Convent von Alderſpach2023-11-012023-11-011321-02-131321-02-13CW30707https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2346Abt Haug und der Konvent von Aldersbach beurkunden, daß sie ihr Haus in Passau, das früher Meister Konrad der Lengfelder inne hatte, Ulrich dem Zimmermann und dessen Ehefrau Berchta unter folgenden Bedingungen als Leibgedinge überlassen: 1) Ulrich und seine Ehefrau sollen alljährlich dem Kloster 5 Pfund Passauer Pfennige zu St. Michael oder 14 Tage danach abführen. 2) Ulrich oder seine Ehefrau sollen außerdem alljährlich 6 Schillinge zur baulichen Instandhaltung des Hauses verwenden. Halten sie es für notwendig mehr als 6 Schillinge zu verbauen, so bedürfen sie dazu der Zustimmung des Klosters. Dann wird das Kloster sie dabei aus dem genannten Zins unterstützen, doch müssen auch Ulrich oder seine Ehefrau mit ihrer Arbeit und ihren eigenen Mitteln dazu beitragen. 3) Brennt das Haus ab, so wird das Kloster es wieder errichten. Ulrich oder seine Ehefrau sollen mit ihrer Arbeit dabei eifrig helfen. 4) Ulrich und seine Ehefrau haben hingegen versprochen, daß der überlebende Teil sich nicht ohne Erlaubnis des Gotteshauses wieder verheiraten wird. Verstoßen sie dagegen oder versäumen sie die ausgemachte Zinszahlung, so erlischt beider Recht an dem Haus. 5) Ulrich und seine Ehefrau haben sich ausbedungen, im Kloster Aldersbach bestattet zu werden. 6) Ihr gesamter Besitz soll, falls sie ohne Leibeserben sterben, unter Ausschluß des Einspruchsrechtes von Verwandten und anderen Leuten nach ihrem Tode dem Kloster zufallen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0apt Hovch vnd der Convent von Alderſpach an vlreichen dem zimberman - 1296 nach Februar 12.Image