2023-11-012023-11-011319-12-241319-12-24CW50693https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_672_(2076_c)Alber von Clemens [Klement NÖ?], seine Ehefrau Margarete und beider Sohn Wilhalm bekunden, daß sie mit gutem Willen drei Lehen und zwei Hofstätten zu Wetzleinsdorf [NÖ] als rechtmäßiges Eigentum, so wie Alber es von seinen Vorfahren ererbte, der Äbtissin Offmey und dem Konvent [des Zisterzienserinnenstiftes] St. Bernhard [b. Horn NÖ] für 82 Pfund gemeiner Währung verkauft haben. Die genannten Besitzungen werden mit all dem Recht und all den Leistungen (an Weizen, Hafer, Schweinen, Geld und Sonderabgaben = rᷝweiſeͦden</i>) verkauft, wie Alber sie innehatte. Äbtissin und Konvent sollen diese Güter mit allem Nutzen, den sie daraus ziehen können, für immer besitzen. Alber gelobt rechtlichen Schutz für das verkaufte Eigentum gegenüber allen, durch die dem Kloster Schaden daran zugefügt werden könnte; Albers Bruder Wilhalm schließt sich dem an. Alber erklärt, daß er zusammen mit Frau und Sohn das genannte Gut der Äbtissin und dem Gotteshaus St. Bernhard rᷝmit vnſern handen</i> gänzlich aufgegeben und in ihre Verfügungsgewalt übertragen hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01294 Dezember 24Image