der Convent der ſweſteran von diezenhovensweſter agnes dv̓ Priorin2023-11-012023-11-011322-01-011322-01-01CW40002https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2561Priorin Agnes und der Schwesternkonvent von Dießenhofen haben 3 [Bd. 4 S. 1 Z. 10-11] namentlich genannte, im Dorf Basadingen ansässige Leute unter bestimmten Bedingungen gekauft: Stirbt einer von ihnen ohne Leibeserben, so fällt dessen gesamte Hinterlassenschaft, außer- und innerhalb [der Wohnstätte], an das Kloster. Sind Leibeserben vorhanden, so fällt [beim Tode] das Besthaupt des Viehbestandes an das Kloster. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0der Convent der ſweſteran von diezenhoven; sweſter agnes dv̓ Priorin - 1297.Image