2023-11-012023-11-011319-07-061319-07-06CW50669https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_648_(1988_a)Die Priorin und der Konvent des Klosters Unterlinden zu Kolmar und der Komtur und der Konvent des Deutschordenshauses zu Suntheim [abgeg. Kr. Gebweiler] beurkunden, daß sie den Hof, der gegenüber den Barfüßern neben Otte von Merxheim [Kr. Gebweiler] liegt, an Walther den König, Bürger von Rufach, und dessen Ehefrau Gerdrut für 2 Pfund Basler Pfennige verliehen haben. Je ein Pfund sind zu Johannis und zu Weihnachten zu entrichten. Steht eine Zinszahlung ganz oder teilweise bis zum nächsten Zinstermin aus, fällt der Hof an die Aussteller zurück. Walther der König und seine Frau geloben, den Vertrag einzuhalten, und bitten die Bürgerschaft von Rufach, für sie die Urkunde mit dem Stadtsiegel zu siegeln. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01294 Juli 6Image