lútolt ein vrie von Regenſperg der elteſt2023-11-012023-11-011319-09-131319-09-13CW30373https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2021Freiherr Leutold [VII.] von Regensberg der Älteste beurkundet, daß er an seinen Oheim, den Grafen Rudolf von Habsburg, und dessen Erben seine Burg Balb mit allen am Ausstellungstage dazugehörigen Besitzungen -- gleichgültig, ob er sie bei der Erbteilung [beim Tode] seines Vaters Leutold oder von dem Sohn seines Bruders Leutold oder sonstwie erhalten hat -- und den Leuten, rᷝedelen</i> wie rᷝvnedelen,</i> mit Ausnahme der [Bd. 3 S. 260 Z. 6-8] aufgeführten, die er sich selbst vorbehält, mit allen Mannlehen und Besitztümern, von denen er sich die Mannlehen zu Tillendorf und jenseits des Randen vorbehält, für 1634 Mark lötigen Silbers Schaffhauser Gewichtes verkauft hat. Leutold hat ihm alles aufgegeben und wird ihm und seinen Erben in dem Kaufobjekt 65 Mark Gülten nachweisen. Kann er es nicht, so darf ihm Rudolf für je 1 Mark Gülten [vom Kaufpreis] 15 Mark Silbers abziehen. Handelt es sich beim Abgang [von den 65 Mark Gülten] um Güter oder Höfe mit Gerichtsbarkeit, kann er über die 15 Mark hinaus so viel mehr abziehen, wie es [ein Schiedsspruch von] 3 achtbaren Männern festgelegt. Jeder der Vertragspartner stellt davon einen; den dritten wählen diese hinzu. Was Leutold von den 65 Mark Gülten versetzt oder verpfändet hat, wird Rudolf einlösen; die dafür aufgewendete Summe wird vom Kaufpreis abgezogen. Bisher hat Rudolf bereits 439¾ Mark zu diesem Zweck aufgewendet, was Leutold anerkennt. Dieselbe Verpflichtung übernimmt er für künftige Einlösungen Rudolfs. Unter den nachzuweisenden 65 Pfund Gülten befinden sich auch die ihm [Leutold] zur Hälfte gehörenden Vogteien zu Ober- und Nieder-Hallau sowie zu Emmental. Leutold wird sich bemühen, diese Vogteien bis zum 11. November 1297 von allen fremden Rechtsansprüchen zu befreien und rᷝvnanſprœchig</i> zu machen. Gelingt ihm das, so ist ihm Rudolf 280 Mark Silbers schuldig, die auf den Kaufpreis verrechnet werden. Gelingt es ihm nicht zu dem Termin, so wird er Rudolf davon unterrichten. Will Leutold seinen Anteil an den Vogteien veräußern, so hat Rudolf für den genannten Preis von 280 Mark Vorkaufsrecht innerhalb einer Frist von einem Monat. Danach darf Leutold darüber nach seinem Gutdünken frei verfügen. Leutold versichert nochmals, daß er die angeführten Besitzungen mit allem Zubehör für sich und seine Erben, wie er sie in rᷝgewere vn̄ gewalte</i> hatte, Graf Rudolf und dessen Erben verkauft hat. Er wird ihm und seinen Erben im Bedarfsfall für die Güter rᷝwêr</i> sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0lútolt ein vrie von Regenſperg der elteſt an herren Grauen Ruͦdolf von habſpurg - 1294 September 13.Image