2023-11-012023-11-011324-06-151324-06-15CW40850https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3384Alber von Hohenstein [Ruine, B. Krems] beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Elsbet, seiner Söhne Alber und Wilhalm und seiner Töchter Elsbet und Gertraud die Eigentumsrechte an 2½ Lehen und 2 Hofstätten zu rᷝwœtzlinſtorf,</i> die 4 Pfund und 55 Pfennige einbringen, an die Äbtissin Offmei und den Konvent von St. Bernhard für 8 Pfund Pfennige der allgemeinen Münze verkauft und das Geld erhalten hat. Er hat gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen Kindern den Besitz als rechtmäßiges Eigen aufgegeben, so wie er ihm von seinen Vorfahren zugekommen ist. Er, seine Ehefrau und seine Kinder versprechen den Klosterfrauen gemäß dem Landesrecht rᷝſcherm</i> für den Besitz. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Juni 15.Image