ſweſter Elſbet div priorin vn̄ aller der convent ze altenhohnaͮwe2023-11-012023-11-011321-10-121321-10-12CW30879https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2515Priorin Elsbet und der Konvent zu Altenhohenau beurkunden, daß Konrad der Laubesse und dessen Ehefrau Diemut auf alle Rechte verzichtet haben, die sie vom Kloster an deren Siederei zu [Reichen-]Hall besessen haben. Der Verzicht geschah vor Konrad von Tauerstein, dem bevollmächtigten rᷝ(gewaltiger)</i> Richter zu Reichenhall in öffentlichem Gericht. Konrad von Tauerstein, der Richter, war dort Rechtsbeistand der Frauen, dessen Bruder Karl hielt das Gericht. Außerdem war Konrad der Laubesse zur Ausstellungszeit der Urkunde dem Kloster an Dienstleistungen 72 Pfund Salzburger schuldig, von dem sie -- neben anderem erlittenen Schaden -- keinen Pfennig erhalten haben. Weiter lag ihre Siederei rᷝan ſmiden</i> [metallenes Gerät?] und an anderen Dingen darnieder. Nach der Nennung der Zeugen, die an Stelle von Gerichtshelfern das Recht des Klosters verkünden sollen, wird ausdrücklich hinzugefügt, daß das Kloster zu allem erlittenen Schaden noch 5½ Pfund Salzburger an Konrad den Laubesse und dessen Ehefrau geben mußte, um diese zum freiwilligen Verzicht an der Siederei zu bringen.-- Zu rᷝſmiden:</i> Das Bayerische HpSA. wies uns freundlicherweise auf DWb. IV 1, Sp. 3936 f. hin rᷝ(smîde</i> mit der Bedeutung »metallenes Gerät⟨). --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſweſter Elſbet div priorin vn̄ aller der convent ze altenhohnaͮwe - 1296 Oktober 12.Image