2023-11-012023-11-011324-01-271324-01-27CW40662https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3201Gegenurkunde zu Corpus Nr. 3200, ausgestellt von Friedrich dem Alten von Wasichenstein und von dessen Söhnen Dietrich und Engelhard, Rittern, und Fritzemann, Domherrn zu Surburg. Inhaltlich entsprechen sich beide Urkunden bis auf einige Kleinigkeiten. Zusätzlich versichern die Aussteller, daß der Fels, so weit Fritzemanns Burg reicht, diesem gehört, und zwar bis zu dem allgemeinen Weg im Vorhof. Ferner sind Fritzemann und dessen Nachkommen berechtigt, durch das alte Tor rᷝ(zvͦ der alten porten)</i> am Vorhofweg ein- und auszugehen und den Weg rechtmäßig wie bisher zu benutzen. Entsprechend Corpus Nr. 3200 dürfen die Aussteller auf der alten Burg keine Bauten aufführen, die Fritzemanns Burg im Wege stehen. Fritzemann und dessen Nachkommen dürfen in den Wäldern der Aussteller das für die Bauarbeiten auf dem Burgberg notwendige Holz schlagen. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3200. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Januar 27.Image