her · Rvͦdolf · von Guͥttingin ain Lantrichtter ze Schattebvͦch2023-11-012023-11-011318-07-091318-07-09CW30122https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1778Rudolf von Guttingen, Landrichter zu Schattbuch, beurkundet als Bevollmächtigter des Grafen Hug von Werdenberg, daß Konrad der Crediler von Altheim auf dem Landtage zu Schattbuch in öffentlicher Gerichtsverhandlung vor ihm Ansprüche auf eine [Bd. 3 S. 78 Z. 36] näher bezeichnete Wiese erhob, die seit vielen Jahren das Spital der armen Leute in Überlingen zu seiner Verfügung gehabt hat. Bruder Siegfried, Meister des Spitals, hat die Ansprüche des Spitals auf das Eigentum der Wiese, die ihm durch Gerichtsurteil bestätigt worden waren, vor dem Aussteller geltend gemacht. Daher gebietet der Landrichter Konrad, das Spital im Besitz der Wiese künftig unangefochten zu lassen und spricht rᷝmit rechtter vrtaile</i> die Wiese dem Spital zu. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0her · Rvͦdolf · von Guͥttingin ain Lantrichtter ze Schattebvͦch - 1293 Juli 9.Image