fridreich von Rodinchen2023-11-012023-11-011315-08-241315-08-24CW20776https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1294Friedrich von Rodank beurkundet, daß er seinem Vetter Reimprecht von Schöneck und allen dessen Erben die volle Belehnung nachstehend [S. 535. Z. 5--17] angeführter Besitzungen übertragen hat. Diese Besitzungen waren sein Eigentum, er hat sie aus erster Hand an die Vogtei in Kerz und Frisail verlehnt, die aber ihrerseits wieder Lehen von der Herrschaft [dem Hochstift Brixen an Friedrich] gewesen ist. Friedrich und seine Erben verpflichten sich, die Lehens- nd Vogteirechte dieser Besitzungen vor geistlichem und weltlichem Gericht nach Landesrecht zu vertreten; er und seine Erben haben von Reimprecht und dessen Erben 30 Mark rᷝder obern zal</i> Meraner Münze erhalten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0fridreich von Rodinchen an Reimprecht von Schoͤnnekken - 1290 August 24.Image