Elſebetha · von gotſ gnaden Ebthiſſchen von Zv̓rich / ſant Benedictſ ordenſin Choſtencer biſthvͦmRvͦdolf - der kv̓nig ab der Chlôſe von Zv̓rich2023-11-012023-11-011313-02-171313-02-17CW20443https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/982Elisabeth, Äbtissin des Benediktinerinnenstiftes im Bistum Konstanz zu Zürich und Rudolf König ab der Klus beurkunden, daß sie mit Willen und Wissen des Herrn Johannes von Glarus, des Herren von Rudolf König, folgendes Übereinkommen geschlossen haben: 1) Die Äbtissin wird die Bäume, welcher Gattung sie auch angehören, in dem der Abtei gehörigen Weingarten zu Stadelhofen, den Ulrich Chösi kultiviert, und zwei Bäume im Eck des Weingartens, den Heinrich Twingli kultiviert, fällen lassen entlang der Gasse vom Haus Rudolf Königs an bis an das Eck von Ulrich Chösis Weingarten, wo man sich beim Gehen oder Reiten von der Gasse zum Roßmarkt wendet. Ausgenommen hiervon sind zwei Bäume im Eck des abteilichen Weingartens unterhalb des Hauses von Rudolf König: sie sollen »ewig⟨ stehen bleiben. 2) Rudolf König wird alle wilden und zahmen Bäume in seinem Weingarten von seinem Haus oberhalb der Gasse entlang und auf der anderen Seite gegen das genannte Eck hin fällen. Nur zwei Bäume unterhalb Rudolfs Haus und einer vor dem Haus sollen ihm »ewig⟨ bleiben. 3) Man ist beiderseits auch für die beiderseitigen Rechtsnachfolger übereingekommen, daß man in Zukunft weder wilde noch zahme Bäume pflanzen soll, die dem Gutsbesitz einer der beiden Teile [durch Schatten] Schaden zufügen könnten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Elſebetha · von gotſ gnaden Ebthiſſchen von Zv̓rich / ſant Benedictſ ordenſ; in Choſtencer biſthvͦm; Rvͦdolf - der kv̓nig ab der Chlôſe von Zv̓rich - 1288 Februar 17.Image