2023-11-012023-11-011319-01-221319-01-22CW50637https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_616_(1889_a)Der Bürgermeister Burkhart von Rimuntheim [abgeg. b. Molsheim] und der Rat von Straßburg beurkunden, daß Johannes Wîzproͤtelin seine Hofstatt bei [der Kirche] Alt-St. Peter neben Ludwig dem Kacheler an Heinrich Selsun und dessen Erben verpachtet hat. Der Zins beträgt jährlich ein Pfund Straßburger und drei Kapaune. Zinssteigerung wird ausgeschlossen. Wer nach Heinrich in die Pacht eintritt, zahlt Ehrschatz, bei Wechsel des Besitzers ist dagegen kein Ehrschatz zu entrichten. Wenn die Pächter den Bau auf der Hofstatt verkaufen wollen, sollen sie ihn zuerst dem Hofbesitzer anbieten. Bietet er nicht so viel wie andere Interessenten, darf an Andere verkauft werden; der Käufer soll Ehrschatz entrichten und die Hofstatt unter den bisherigen Bedingungen erhalten. Wenn die Hofstatt weggegeben oder der Besitzstand sonst verändert wird, soll der neue Besitzer die Pachtbedingungen unverändert belassen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01294 Januar 22Image