2023-11-012023-11-011320-03-131320-03-13CW50718https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_697_(2147_b)Friedrich der Fuchs von Stetteldorf [b. Korneuburg, NÖ] und seine Ehefrau Diemut beurkunden erstens, daß sie mit Zustimmung ihrer Kinder und Erben ihr Lehen zu Stetteldorf, das sie besitzen und an dem sie Eigentumsrecht erworben haben von dem befreundeten Haug von Bergau [NÖ], dem es gehörte und der freie Verfügungsgewalt darüber hatte, dem Gotteshaus zu Altenburg [b. Horn, NÖ] vermacht haben um ihrer wie auch ihrer Vorfahren Seelen willen. Die Stiftung erfolgte unter Zustimmung Haugs von Bergau und unter Einbeziehung aller Rechte, die jener daran hatte. Die Aussteller versprechen, zusammen mit Haug als Bürgen des gestifteten Lehens einstehen zu wollen für 31 Jahre und einen Tag. Die Aussteller beurkunden zweitens, daß sie das Lehen wieder rᷝze rehtem purchreht</i> [als Erbleihe] für sich und ihre Kinder erhalten haben zu einem jährlich an Michaelis [29. September] zu zahlenden Zins von 15 Pfennigen. Überdies sind bei der Einsetzung in das Burgrecht (rᷝze anlait</i>) 15 Pfennige zu zahlen und die gleiche Gebühr rᷝze ablait</i>, d.h. bei Beendigung desselben. Die Aussteller beurkunden drittens, daß sie ihr Burgrecht in Stetteldorf dem Altenburger Kloster als Unterpfand setzen für ein Eigen von 32 Pfund zu Eckenstein [b. Horn, NÖ], das das Kloster zuvor von den Ausstellern erworben hatte und dessen Kaufpreis die Aussteller im Stetteldorfer Lehen, wo sie nun Burgrecht haben, angelegt hatten. Abt und Konvent zu Altenburg werden nun ermächtigt, ein Defizit an dem Eigen zu Eckenstein bis zur Höhe von 32 Pfund aus dem Burgrecht der Aussteller zu Stetteldorf auszugleichen. -- Die Urk. steht in Zusammenhang mit N 696. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01295 März 13Image