Margwart von JfentalProbſt Lîvtolt von zouingen2023-11-012023-11-011304-12-201304-12-20CW10430https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/396Probst Leutold von Zofingen und sein Bruder Marquart von Jfental beurkunden, daß sie dem Kapitel von Zofingen das »Hunnengut⟨ zu Schötz als lastenfreies Eigen gegeben haben, wofür das Kapitel ihnen seine Güter zu Augst und Arisdorf gab, aber ohne die Reben, den Kirchensatz, das Gut Hermanns des Marschalks und einen Baumgarten. Sollten die von den Brüdern eingetauschten Güter weniger eintragen als das Hunnengut, so hat sich das Kapitel von Zofingen verpflichtet, ihnen rᷝüberzins</i> zu zahlen, d. h. die fehlende Summe am Ertrag zu ersetzen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Margwart von Jfental; Probſt Lîvtolt von zouingen an Capitel von zouingen - 1279 Dezember 20.Image