Niclawes / von RimvntheimRat von strazpurg2023-11-012023-11-011322-05-211322-05-21CW40156https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2711Der [Bürger-]Meister Nikolaus von Rimuntheim und der Rat von Straßburg beurkunden, daß Herr Heinrich Marsilies und dessen Sohn, Herr Götz von Grostein, den halben rᷝgebel</i> und den Grund, auf dem er steht, gelegen zwischen ihrem Haus und dem Haus der Kinder des Herrn Wilhelms in der Stadelgasse vor dem Barfüßertor, mit Nutz- und Baurecht als Eigentum für 8 Pfund Straßburger an Wilhelm und Gertrud, des genannten Herrn Wilhelms Kinder, verkauft haben. Die beiden Verkäufer haben das Geld erhalten und vor den Ausstellern auf alles Recht, das sie an dem Objekt hatten oder haben könnten, verzichtet. Sie werden gegenüber den Käufern und deren Erben dafür rᷝrehte wern</i> sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Niclawes / von Rimvntheim; Rat von strazpurg an Goͤtze von Grôſtein; Gertrute; heinrich Marſilies u.A. - 1297 Mai 21.Image