Ratgeben der Stat ze Auſpurch2023-11-012023-11-011316-04-041316-04-04CW20887https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1399Der Rat von Augsburg beurkundet, daß er den Streit zwischen dem Meister des Spitals und den Juden von Augsburg über ihre nahe beisammenliegenden Häuser -- das Badhaus der Juden [vgl. Nr. 1331] und das Backhaus des Spitals -- im Einverständnis mit den beiden Parteien geschlichtet hat, und zwar sollen die Juden die Wand des Backhauses ohne Schaden des Spitals benützen und jetzt und später, so oft es nötig wird, die Dachtraufe zwischen den beiden Häusern in einer Rinne fassen rᷝ(Nvͤſchen</i> nach Schwäb. Wb. 4, 2088 eine Rinne machen) ohne Schaden des Spitals. Sollten die Häuser bis auf den Grund niederbrennen, so haben beide Parteien die gleichen Rechte wie früher. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ratgeben der Stat ze Auſpurch - 1291 April 4.Image