Grave Rapot von Ortenberch2023-11-012023-11-011316-02-021316-02-02CW20851https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1364Graf Rapot von Ortenberg beurkundet, daß er sich mit dem Grafen Albrecht von Hals wie folgt geeinigt habe: Rapot verzichtet auf alle Ansprüche auf Leute, Güter, Eigentum, Lehen, Pfänder oder sonstige strittige Objekte gegenüber Albrecht, außerdem gibt er Albrecht das Lehen, das H. von Horbach von ihm hatte, auf, sowie den Zehent in Vilshofen und das Marschallamt des Landes Bayern und alles, was dazu gehört. Albrecht verzichtet auf Burg und Dorf Cham, Holzkirchen, St. Philipp und Vilshofen. Er gibt Rapot diesen Besitz als Mitgift mit Kunigunde, seiner Enkelin, Rapots Ehefrau, der Tochter des von Bruckberg, unter der Bedingung, daß diese Güter wieder an Albrecht oder dessen Erben zurückfallen, wenn Rapot ohne Leibeserben verstürbe oder wenn seine direkten Nachkommen ausstürben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Grave Rapot von Ortenberch an Grave Albrecht von Halſe - 1291 Februar 2.Image