Cuͤnrat von zimern2023-11-012023-11-011297-01-011297-01-01CW10179https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/162Konrad von Zimmern beurkundet, daß er den Herren von Tennenbach die Nutznießung seines Gutes in und um Malterdingen gegeben hat, wofür ihm die Tennenbacher jährlich entsprechenden Entgelt in ihrem Hof zu Freiburg i. Br. zu erstatten haben, so lange er lebt. Nach seinem Tod gehört das Gut den Herren von Tennenbach, und seine Erben haben keine Ansprüche daran. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Cuͤnrat von zimern an herron von tennibach - 1272.Image